Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2019 sowie die Karenzzeit für Steuerzinsen werden gesetzlich verlängert
Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2019 sowie die Karenzzeit für Steuerzinsen werden gesetzlich verlängert
Im Rahmen eines Änderungsgesetzes (siehe BT-Drucksache 19/25795) wird die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert, soweit im Einzelfall nicht eine Anordnung nach § 149 Abs. 4 AO ergangen ist.
Gleichzeitig wird die - regulär 15-monatige - zinsfreie Karenzzeit des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen.