Fachwissen Minijob: Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2026
Fachwissen Minijob: Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2026
Neue Regeln, mehr Klarheit, praxisnahe Beispiele: Die Geringfügigkeits-Richtlinien sind eine wichtige Orientierung für Arbeitgeber und Minijobber. Sie erklären, wann eine Beschäftigung als Minijob gilt. Seit dem 5. Januar 2026 gilt eine neue Version dieser Richtlinien. Sie enthält aktualisierte Regelungen für Minijobs mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigungen. Dieser Beitrag wirft einen genaueren Blick auf die Richtlinien und die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2026.
Unterstützung für Arbeitgeber und Minijobber
Die Geringfügigkeits-Richtlinien bieten auch in der aktuellen Fassung eine wichtige Hilfestellung. Sie enthalten viele Informationen rund um das Thema Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei Minijobs.
In den Richtlinien geht es um beide Arten von Minijobs:
- Minijobs mit Verdienstgrenze: Der durchschnittliche monatliche Verdienst darf nicht mehr als 603 Euro betragen.
- Kurzfristige Beschäftigungen: Die Beschäftigung ist zeitlich begrenzt und die Höhe des monatlichen Verdienstes spielt keine Rolle.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Minijobber erhalten damit eine praktische Hilfe. Die Richtlinien geben eine umfassende Unterstützung bei der Beurteilung von Beschäftigungen und der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.
Zudem enthalten die Richtlinien einige praxisnahe Beispiele, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei typischen Fragen weiterhelfen können.
Die Neuerungen seit dem 1. Januar 2026
Die neue Version der Geringfügigkeits-Richtlinien enthält eine Reihe von gesetzlichen Anpassungen. Diese sind größtenteils zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Die Änderungen im Überblick:
1. Erhöhung der Minijob-Grenze
Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Daher hat sich auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro pro Monat erhöht. Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt bei jeder Erhöhung automatisch.
Im Jahr 2027 wird der Mindestlohn erneut steigen – auf 14,60 Euro. Dann erhöht sich auch die Minijob-Grenze auf 633 Euro.
Alle Infos zum Mindestlohn und zur Verdienstgrenze gibt es im Artikel „Mehr Verdienst im Minijob: Mindestlohn steigt 2026 und 2027“.
2. Ausweitung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft
Für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben gibt es eine wichtige Anpassung. Seit dem 1. Januar 2026 gelten für diese Art von Minijobs neue Zeitgrenzen. Kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben sind nun auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt. Diese Erweiterung ermöglicht Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mehr Flexibilität bei der Beschäftigung von kurzfristigen Minijobbern.
Weitere Informationen hierzu gibt es auch im Magazin-Artikel „Landwirtschaft: Änderungen bei kurzfristigen Minijobs ab 2026“.
3. Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Auch die Erhöhung der Pauschalen für Übungsleiter und ehrenamtliche Tätigkeiten wird in den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien erklärt. Die Übungsleiterpauschale ist zum 1. Januar 2026 von 3.000 Euro auf 3.300 Euro angestiegen. Auch die Ehrenamtspauschale wurde von 840 Euro auf 960 Euro angehoben. Sie bieten eine finanzielle Entlastung für ehrenamtlich Tätige und Übungsleiter, die zum Beispiel im Vereinswesen, der Bildung und der sozialen Arbeit eine zentrale Rolle spielen.
Weitere Einzelheiten dazu gibt es im Magazin-Artikel „Übungsleiterpauschale und Ehrenamt: Was gilt ab 2026?“.
4. Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Ab dem 1. Juli 2026 haben Minijobberinnen und Minijobber die Möglichkeit, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für die Zukunft wieder aufzuheben. Dadurch können Minijobberinnen und Minijobber eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten und ihre Rentenansprüche erhöhen.
Nähere Informationen stellt der Magazin-Artikel „Rente 2026: Minijobber können wieder zurück in Rund-um-Schutz“ bereit.
Geringfügigkeits-Richtlinien schnell und einfach herunterladen
Die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien wurden von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung erarbeitet und am 5. Januar 2026 veröffentlicht.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Minijobber finden die neuen Richtlinien auf der Internetseite der Minijob-Zentrale. Einfach herunterladen und als Hilfestellung im Arbeitsalltag nutzen.
Fazit
Die Geringfügigkeits-Richtlinien 2026 bringen mehr Klarheit für Minijobs. Sie bündeln die aktuellen Regeln verständlich und praxisnah. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Minijobber erhalten damit eine verlässliche Orientierung für Minijobs mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigungen.
Wer die neuen Vorgaben kennt und richtig anwendet, vermeidet Fehler und schafft Sicherheit im Arbeitsalltag. Die Richtlinien helfen dabei, Minijobs korrekt zu beurteilen und rechtssicher umzusetzen.
(Mitteilung im Online-Magazin der minijob-zentrale)