Gesetzliche Pausenregelungen im Minijob: Arbeitszeit und Pausen im Detail

Gesetzliche Pausenregelungen im Minijob: Arbeitszeit und Pausen im Detail


Pausen und Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sorgt dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßige Pausen einlegen können. Das gilt auch für Minijobs.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten gesetzlich festgelegte Ruhepausen zu gewähren, um deren Gesundheit zu schützen.

Der Begriff "Pause" ist im Gesetz nicht eindeutig definiert. In der Regel versteht man unter einer Ruhepause eine Unterbrechung der Arbeitszeit, in der die Tätigkeit nicht ausgeübt wird. Beschäftigte können ihre Ruhepause frei gestalten. Sie können die Pause zum Beispiel zum Essen oder für einen kurzen Spaziergang nutzen.

Der genaue Zeitpunkt der Pause muss nicht festgelegt werden, aber es muss ein Zeitraum definiert sein, in dem sie genommen werden kann. Wichtig ist die Dauer der Pause. Diese hängt von der Arbeitszeit ab:

  • Nach 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Nach 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause

Diese Vorgaben sind die gesetzlich festgelegten Mindestpausen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können auch längere Pausen anbieten, wenn sie wollen. Die Pausenzeiten können auch aufgeteilt werden. Jede Teilpause muss aber mindestens 15 Minuten lang sein.

Freiwillige Pausen im Minijob: Was gilt bei kürzeren Arbeitszeiten?

Bei kürzeren Arbeitszeiten können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit ihren Minijobbern freiwillige Pausen vereinbaren, die jedoch nicht verpflichtend sind.

  • Wenn Minijobber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten, ist gesetzlich keine Pause vorgeschrieben. Im Minijob kommt das häufig vor. Dennoch können Arbeitgeber und Minijobber eine freiwillige Pause vereinbaren, wenn beide Seiten zustimmen.
  • Wenn die Arbeitszeit jedoch mehr als 6 Stunden dauert, müssen Minijobberinnen und Minijobber eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Der Arbeitgeber kann den Zeitpunkt der Pause festlegen.

Erholung ist Pflicht: Auf Pausen kann nicht verzichtet werden

Wichtig: Egal, wie Minijobberinnen und Minijobber ihre Pause einteilen - sie müssen Pausen machen! Beschäftigte können nicht auf eine Pause verzichten, um früher Feierabend zu machen. Auch im Arbeitsvertrag können Pausenregelungen nicht ausgeschlossen werden.

Beispiel für eine Pause im Minijob:

Ein Minijobber arbeitet immer montags für jeweils 4 Stunden im Supermarkt. Da er weniger als 6 Stunden arbeitet, muss der Arbeitgeber ihm keine Pause gewähren. Eine freiwillige Ruhepause kann jedoch vereinbart werden. So beginnt der Minijobber um 8 Uhr und hat inklusive freiwilliger Pause von 15 Minuten um 12:15 Uhr Feierabend.

Krankheitsbedingt hilft der Minijobber zusätzlich am Freitag für 7 Stunden aus. An diesem Tag überschreitet seine Arbeitszeit 6 Stunden. Der Arbeitgeber muss ihm dann eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten gewähren. Beginnt sein Arbeitstag um 10 Uhr, so muss er - inklusive seiner Pause - bis 17:30 Uhr arbeiten.

Raucherpausen & Co: Diese Pausen werden nicht bezahlt

Pausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden nicht bezahlt. Das heißt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diese Pausenzeit nicht vergüten müssen. Auch das ist gesetzlich im Arbeitsrecht geregelt.

Raucherpausen zählen ebenso nicht zur Arbeitszeit. Sie werden weder vergütet noch besteht ein Anspruch auf Raucherpausen. Viele Arbeitgeber regeln Raucherpausen gesondert.

Kurze Unterbrechungen, wie zum Beispiel der Gang zur Toilette, zählen jedoch zur Arbeitszeit und müssen bezahlt werden.

Störungen: Betriebspausen als Sonderfall

Eine Ausnahme bilden sogenannte Betriebspausen, die durch technische oder organisatorische Gründe entstehen - etwa bei Maschinenstörungen oder Stromausfall. In solchen Fällen stehen Beschäftigte bereit, die Arbeit wieder aufzunehmen, wenn es weitergeht. Diese Pausen gelten als Arbeitszeit und müssen bezahlt werden.

Auch im Minijob: Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen

Neben den Pausen während des Arbeitstages schreibt das Arbeitszeitgesetz auch Mindest-Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen vor. Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten Arbeitstages müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.

Damit Beschäftigte nicht an sieben Tagen in der Woche arbeiten müssen, ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten. Für bestimmte Branchen bzw. Berufe gibt es aber Ausnahmen von der Regel, weil die Arbeit nicht ausschließlich an Werktagen erledigt werden kann. Dies gilt beispielsweise in der Gastronomie, in Verkehrsbetrieben, für Feuerwehrleute oder Krankenschwestern.

Besondere Regelungen für Jugendliche

Für Jugendliche unter 18 Jahren gibt es strengere Regeln, die ihre Gesundheit schützen sollen. Es gelten die speziellen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Diese Regeln betreffen auch die Arbeitszeiten und Pausen, die für minderjährige Beschäftigte gelten.

Arbeitszeiten für Jugendliche:

  • Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
  • Nach spätestens 4,5 Stunden Arbeitszeit müssen die Jugendlichen eine Pause von mindestens 30 Minuten machen.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen.
  • Wochenendarbeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wie etwa in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft.

Pausenregelungen für Jugendliche:

  • Bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 60 Minuten Pause
  • Als Ruhepause gilt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten
  • Jugendliche dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause arbeiten

Besonderer Schutz: Diese Einschränkungen gelten für schulpflichtige Jugendliche

Für schulpflichtige Jugendliche - auch wenn sie 15 oder 16 Jahre alt sind - gelten noch zusätzliche Regeln. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der minijob-zentrale.

Fazit: Warum Pausen auch im Minijob wichtig sind

Klare Pausenregelungen schaffen ein gesundes Gleichgewicht zwischen Arbeitszeit und Erholung. Regelmäßige Pausen helfen den Beschäftigten, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern und motiviert zu bleiben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren von einer besseren Arbeitsatmosphäre und mehr Motivation bei den Beschäftigten.

Die Einhaltung der gesetzlichen Pausen- und Ruhezeiten ist wichtig. Wenn diese Regeln nicht beachtet werden, können hohe Bußgelder drohen.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Pausenregelung bietet Ihnen auch die Broschüre "Das Arbeitszeitgesetz" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

(Beitrag im Online-Magazin der minijob-zentrale vom 26.02.2025)