Grundsteuerwert: Wann liegt eine von der Grundsteuer befreite &oeffentliche Wegefl&aeche i.S.d. § 4 Nr. 3a GrStG vor?

Grundsteuerwert: Wann liegt eine von der Grundsteuer befreite öffentliche Wegefläche i.S.d. § 4 Nr. 3a GrStG vor?

Gem. § 4 Nr. 3a GrStG sind von der Grundsteuer u.a. dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen und Wege befreit. Da das BFH-Urteil vom 25.4.2001 - II R 19/98 (BStBl. II 2002, 54) nicht zu einer mittelbar einer Wohnnutzung dienenden Verkehrsfläche ergangen ist, und es in Deutschland eine Vielzahl von nicht förmlich dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wegen und Straßen im Privateigentum mit entsprechender, dienender Zwecksetzung gibt, hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung.

FG Münster v. 9.1.2025 - 3 K 1444/24 Ew

Der Sachverhalt:






Die Gründe: