Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024
Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024
Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung abschließend zugestimmt. Die Grenzwerte werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Damit wird gewährleistet, dass die soziale Absicherung stabil bleibt.
Rechengrößen ab 1. Januar 2024 im Überblick
Rechengröße | West | Ost |
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Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung | 7.550 Euro im Monat | 7.450 Euro im Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 9.300 Euro im Monat | 9.200 Euro im Monat |
Versicherungspflichtgrenze in der GKV | 69.300 Euro im Jahr (5.775 Euro im Monat) | |
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV | 62.100 Euro im Jahr (5.175 Euro im Monat) | |
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung | 7.550 Euro im Monat | 7.450 Euro im Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2023 in der Rentenversicherung | 45.358 Euro | |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.535 Euro im Monat | 3.465 Euro im Monat |