Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
Der IX. Senat des BFH hat am 17.01.2023 bekanntgegeben, dass die Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags (Az.: IX R 15/20) am 30.01.2023 verkündet wird.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs)