Stand des Transparenzregisters und weitere Maßnahmen
Stand des Transparenzregisters und weitere Maßnahmen
Das Transparenzregister war im Jahr 2017 in Deutschland eingeführt worden. Es soll dabei helfen, den tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens zu identifizieren und zu mehr Transparenz bei komplizierten Eigentümerstrukturen, Firmengeflechten und Finanzflüssen beitragen. Ob das Transparenzregister diese Wirksamkeit entfalten kann, hängt stark davon ab, wie vollständig und exakt die Eintragungen der eintragungspflichten Rechtseinheiten sind, aber auch davon, wie das Transparenzregister geführt wird und ob die Richtigkeit der Einträge kontrolliert wird.
Tatsächlich waren im vergangenen Jahr mit Stand zum 17. August 2022 von 1.476.816 eintragungspflichtigen GmbHs lediglich 740.649 eingetragen - damit lag für knapp die Hälfte aller GmbHs keine Eintragung vor. Insgesamt waren zum Stichtag 31.08.2022 nach Auskunft der Bundesregierung 1.017.655 Rechtseinheiten und zum Stichtag 31.08.2023 1.761.695 Rechtseinheiten im Transparenzregister eingetragen.
Nachdem Bußgelder für die eintragungspflichtigen Gesellschaften mehrmals ausgesetzt worden waren, endete die Verfolgungsfreiheit für die im Transparenzregister eintragungspflichtigen GmbHs am 30. Juni 2023. Seit dem 01. Juli werden nun für GmbHs bei Nichteintragung Bußgelder erhoben. Für die Kommanditgesellschaften (KGs) endet die Frist erst zum Ende des Jahres 2023.
Zudem endete die Frist für die Übermittlung der Grundbuchdaten an den Bundesanzeiger am 31. Juli 2023. Die Verknüpfung zwischen Grundbuchdaten und Transparenzregister war durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II im Herbst 2022 geschaffen worden. Sie ist ein wichtiger Schritt für einen transparenteren Immobilienmarkt und schafft eine zentrale Abfragemöglichkeit.
Im aktuellen "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität" des Bundesministeriums der Finanzen werden weitere Maßnahmen vorgesehen, um die Qualität der im Transparenzregister hinterlegten Daten zu verbessern. Zudem soll ein Immobilientransaktionsregister eingerichtet werden, um die Transparenz im Immobilienbereich im Sinne einer verbesserten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie einer effektiveren Sanktionsdurchsetzung zu fördern.
(Auszug aus BT-Drucksache 20/8480 vom 27.09.2023)