Steuervereinfachungsgesetz 2013
Steuervereinfachungsgesetz 2013
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 14.03.2014 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 beim Deutschen Bundestag einzubringen. Nach dem Entwurf sind folgende – überwiegend ab 2014 anzuwendende – Änderungen vorgesehen:
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die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags,
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die Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer,
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die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren,
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die Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen bei gleichzeitiger Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten und die Dauerwirkung der Übertragung des Pauschbetrags eines behinderten Kindes auf die Eltern,
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die Begrenzung der Steuerfreiheit der Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung bei Wegfall des bisherigen „Zusätzlichkeitskriteriums“ sowie
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die Senkung der Freigrenze für Sachbezüge in § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf 20 Euro,
sowie bereits ab 2013 anzuwenden:
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die Einführung eines Sockelbetrags von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen,
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die Vereinfachung des Verlustabzugs nach § 15a EStG bei Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft oder vergleichbaren, in der Haftung beschränkten Beteiligungen,
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die Neuregelung beim Abzug und Nachweis von Pflegekosten sowie
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die Neuregelung beim Abzug von Unterhaltsleistungen an Personen mit Wohnsitz in Staaten außerhalb des EU/EWR-Raumes.