Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung
Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.07.2014 ein Gesetz zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung gebilligt.
Danach wird ab 2015 ein von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch zu finanzierender Beitragssatz von 14,6 % festgelegt. Den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von 0,9 %, den Krankenkassen bisher von ihren Mitgliedern erheben konnten, schafft das Gesetz ab. Die hierdurch entstehende Finanzlücke von jährlich rund 11 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen durch individuelle und einkommensabhängige Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder decken. Damit könnten die Kassen ihre Beiträge oberhalb des Mindestsatzes von 14,6 % künftig selbst festlegen. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 % gesetzlich festgeschrieben.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesrates)