Keine Rückstellung für "freiwillige" Prüfung des Jahresabschlusses
Keine Rückstellung für „freiwillige“ Prüfung des Jahresabschlusses
Der BFH hat mit Urteil vom 05.06.2014 IV R 26/11 entschieden, dass eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft nicht gebildet werden darf, wenn diese Verpflichtung ausschließlich durch den Gesellschaftsvertrag begründet worden ist.