Sachbezugswerte ab 2015
Sachbezugswerte ab 2015
Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2014 I S. 1799) gegenüber 2014 nicht verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung auch ab dem 01.01.2015 weiterhin insgesamt 229 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
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Frühstück: 49 Euro
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Mittag-/Abendessen (jeweils): 90 Euro monatlich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 3,00 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,63 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.