Doppelte Haushaltsführung: Umstrittener Lebensmittelpunkt
Doppelte Haushaltsführung: Umstrittener Lebensmittelpunkt
Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung können auch dann absetzbar sein, wenn beiderseits berufstätige Ehe- oder Lebenspartner in der Nähe des Arbeitsorts zusammen wohnen. Ob das tatsächlich funktioniert, hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.
Der BFH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem zwei nicht miteinander verheiratete Lebenspartner eine Erstwohnung am Heimatort bewohnten. Den sahen sie als ihren gemeinsamen Lebensmittelpunkt an und suchten ihn regelmäßig an Wochenenden auf. In der Nähe ihrer Arbeitsorte bewohnten sie gemeinsam eine Zweitwohnung, die sie an den Arbeitstagen nutzten. In solchen Fällen neigen Finanzverwaltung und Finanzgerichte regelmäßig dazu, den Lebensmittelpunkt der Betroffenen an den Arbeitsort zu verlegen. Die Folge ist, dass Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht als Werbungskosten anerkannt werden.
Der BFH sieht diese Fälle differenzierter. In einem aktuell veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 16/14) entschied das oberste deutsche Steuergericht, dass allein die Tatsache, dass beide Partner auch unter der Woche am Beschäftigungsort zusammenleben, nicht ausreicht, um dort auch den Lebensmittelpunkt zu verorten. Es komme auf die Gesamtumstände des Einzelfalls an, schrieben die Richter der Verwaltung ins Stammbuch. Sie verwiesen dabei insbesondere auf "persönliche Verhältnisse, Ausstattung und Größe der Wohnungen, Art und Intensität der sozialen Kontakte, Vereinszugehörigkeiten und andere private Aktivitäten". In der Regel verlagere sich zwar der Lebensmittelpunkt eines Arbeitnehmers an den Beschäftigungsort, wenn er dort mit seinem Partner in einer familiengerechten Wohnung lebt, urteilten die Richter. Eine Regelvermutung ist aber kein Dogma und widerlegbar.
Als Beleg für einen Lebensmittelpunkt am Heimatort sind neben dem Nachweis möglichst vieler Heimfahrten vor allem dokumentierte Aktivitäten am Heimatort wie die Mitarbeit in Vereinen, die Mitwirkung an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen oder die intensive Kontaktpflege im Freundeskreis sehr hilfreich.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e. V.)