Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags sowie des Kindergeldes ab 2015
Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags sowie des Kindergeldes ab 2015
Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen soll für die Jahre ab 2015 der Grundfreibetrag angehoben sowie die steuerliche Familienförderung verbessert werden. Hiernach ergeben sich insbesondere folgende neuen Werte:
bisher | 2015 | ab 2016 | |
Grundfreibetrag | 8.354 Euro | 8.472 Euro | 8.652 Euro |
Kinderfreibetrag (je Elternteil) | 2.184 Euro | 2.256 Euro | 2.304 Euro |
(der Freibetrag für Betreuungs-/Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 1.320 Euro) |
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Kindergeld | |||
für das 1. und 2. Kind jeweils | 184 Euro | 188 Euro | 190 Euro |
für das 3. Kind | 190 Euro | 194 Euro | 196 Euro |
für das 4. und jedes weitere Kind | 215 Euro | 219 Euro | 221 Euro |