Warum die Rentenerhöhung auch eine Schattenseite hat
Warum die Rentenerhöhung auch eine Schattenseite hat
Im Juli steigen die Renten - das ist eine gute Nachricht für die Senioren. Doch die Erhöhung hat auch ihre Schattenseite: Immer mehr Rentner rutschen in die Steuerpflicht. Nach einer Prognose des Bundesfinanzministeriums aus dem Dezember 2015 werden ca. 128.000 Senioren wegen der Rentenerhöhung erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen.
Ein paar Euro mehr Rente können für viele Senioren zu einem deutlich höheren Aufwand führen. Denn womöglich müssen sie aufgrund der höheren Rente eine Einkommensteuererklärung abgeben. Übersteigen die Renteneinnahmen im Jahr 2016 den Grundfreibetrag - also das steuerfrei zu stellende Existenzminimum - wird im kommenden Jahr eine Steuererklärung fällig. Für das Jahr 2016 beträgt der Grundfreibetrag 8.652 Euro im Jahr. Allerdings kann die Rente deutlich über diesen Betrag liegen, denn ein gewisser Anteil der Rente bleibt steuerfrei. Die Berechnung hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Auch Ehepaare, die das Ehegattensplitting bekommen, können eine höhere Rente erhalten ohne Steuern zu zahlen. Senioren sollten prüfen, ob für sie eine Steuererklärung fällig wird. Das zuständige Finanzamt hilft hier weiter.
Hintergrund: Die Bundesregierung hat heute eine Rentenerhöhung beschlossen. Am 1. Juli 2016 werden die Renten im Westen um 4,25 % und im Osten um 5,95 % steigen. Dies ist das stärkste Plus seit 23 Jahren. Durch die Rentenerhöhung wird für das Jahr 2017 mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 720 Millionen Euro gerechnet. Denn seit dem Jahr 2005 unterliegen Altersrenten einer stärkeren Besteuerung. Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes steigt der steuerpflichtige Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang an. Wer im Jahr 2005 oder früher in den Ruhestand gegangen ist, bekommt einen steuerfreien Anteil von 50 %. Neurentner sind in diesem Jahr schon mit einem Anteil von 72 % steuerpflichtig. Jede Rentenerhöhung unterliegt aber zu 100 % der Besteuerung, dadurch rutschen auch Alt-Rentner zunehmend in die Steuerpflicht.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler e. V. Deutschland)