BdSt setzt sich für schnellere Veröffentlichung von Urteilen ein
BdSt setzt sich für schnellere Veröffentlichung von Urteilen ein
Finanzämter sollen Urteile des Bundesfinanzhofs schneller anwenden. Häufig dauert es bereits einige Jahre, bis der Bundesfinanzhof - das oberste deutsche Steuergericht - eine Rechtsfrage abschließend geklärt hat. Verbindlich ist die Entscheidung dann aber zunächst nur für den entschiedenen Einzelfall. Erst wenn das Bundesfinanzministerium das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht hat, werden die Entscheidungsgrundsätze auch in anderen Fällen angewandt. Hier können noch einmal einige Jahre verstreichen.
In einem Fall dauerte es zehn Jahre, bis das Urteil veröffentlicht wurde. Ungünstig ist dies für die Steuerzahler, denn sie bleiben lange im Ungewissen, in welcher Weise das Urteil auf ihren Fall Auswirkungen hat. Der BdSt setzt sich deshalb beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestags für eine schnellere Veröffentlichung der Urteile ein. Aus Sicht des BdSt sollten die Entscheidungen spätestens ein Jahr nach dem Urteilsspruch verbindlich sein.
(Auszug aus einer Veröffentlichung des Bundes der Steuerzahler e. V. Deutschland)