Zweites Bürokratieentlastungsgesetz
Zweites Bürokratieentlastungsgesetz
Im Rahmen eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft sind ab 2017 u. a. folgende Änderungen vorgesehen:
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Wegfall der Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine, soweit diese keine Buchungsbelege i. S. des § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO darstellen.
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Die Obergrenze für die Abgabe vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen wird von 4.000 Euro auf 5.000 Euro angehoben.
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Der Höchstbetrag für die Inanspruchnahme der umsatzsteuerlichen Vereinfachungsregelung bei Rechnungen über Kleinbeträge wird von 150 Euro auf 200 Euro angehoben.
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Die Kleinunternehmergrenze für die Umsatzsteuer wird von 17.500 Euro auf 20.000 Euro angehoben.