Schon wieder eine Panne bei der Finanzverwaltung: Elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärungen ist erst später möglich
Schon wieder eine Panne bei der Finanzverwaltung: Elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärungen ist erst später möglich
Schon wieder läuft es bei der Finanzverwaltung nicht rund. Nach 2015 hat die Finanzverwaltung erneut Probleme, die Formulare für die elektronische Körperschaftsteuererklärung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Das ist vor allem für Unternehmen ärgerlich, die nun warten müssen, bis das Programm läuft, kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt).
Im Einzelnen: Nach dem Gesetz hätten die Körperschaftsteuererklärungen für das Jahr 2016 eigentlich bis zum 31.05.2017 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Doch dies war den Unternehmern in diesem Jahr nicht möglich, da die Finanzverwaltung das erforderliche Programm-Modul zur Übersendung der Körperschaftsteuererklärungen voraussichtlich erst am 25.07.2017 bereitstellt. Erst dann können Unternehmer über das ELSTER-Online-Portal die Erklärung elektronisch an das Finanzamt senden und damit ihre gesetzliche Übermittlungspflicht erfüllen. Grund für die Verzögerung seien erst spät abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren und umfangreiche Jahresanpassungen, so die Finanzverwaltung. Dies Problem war bereits 2015 aufgetreten: Auch damals hatte die Verwaltung die elektronischen Formulare erst Ende Juli bereitstellen können.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)