Sachbezugswerte ab 2018
Sachbezugswerte ab 2018
Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2017 I S. 3906) gegenüber 2017 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2018 insgesamt 246 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
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Frühstück: 52 Euro
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Mittag-/Abendessen (jeweils): 97 Euro monatlich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 3,23 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,73 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.
(Siehe BMF-Schreiben vom 21.12.2017 IV C 5 S 2334/08/10005-10)