Was bringt das neue Familienentlastungsgesetz?

Was bringt das neue Familienentlastungsgesetz?

Die Bundesregierung hat am 27.06.2018 den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes veröffentlicht, mit dem auch der Steuertarif geändert werden soll. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) kritisiert, dass der Gesetzentwurf nur notwendige Anpassungen vornimmt und vorhandene Ungerechtigkeiten bestehen bleiben. Der Verband schlägt deshalb weitere Steueränderungen vor.

Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben muss Einkommen in Höhe des Existenzminimums steuerfrei gestellt werden. Gegenwärtig beträgt dieser steuerfreie Grundbetrag 9.000 Euro und entspricht damit auf den Euro genau dem Wert, der von der zuständigen Kommission für das Jahr 2018 als Mindestbetrag errechnet wurde. Aufgrund steigender Lebenshaltungskosten muss dieser Betrag angepasst werden. Da die Inflationsrate derzeit etwas mehr als 2 % beträgt, bringt die für 2019 vorgesehene Anhebung des steuerfreien Grundbetrags um 1,9 % wirtschaftlich keine tatsächliche Entlastung.

Zusätzlich zum Grundfreibetrag wird auch der weitere Steuertarif, konkret der mit wachsendem Einkommen bis zum Spitzensteuersatz zunehmende Grenzsteuersatz in gleichem Maße verschoben. Ohne diese Anpassung müssten Steuerpflichtige, deren Einkommen lediglich in Höhe der Inflationsrate steigt, durchschnittlich mehr Steuern zahlen und hätten netto weniger Kaufkraft.

Unverändert bleibt für Einkommen, die nur geringfügig über dem Existenzminimum liegen, dass der Grenzsteuersatz sehr stark ansteigt und bei etwas mehr als 14.000 Euro Jahreseinkommen bereits 24 % beträgt. Bei dieser Einkommenshöhe beginnt außerdem die zusätzliche, progressiv ansteigende Belastung mit dem Solidaritätszuschlag. Zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen ergeben sich für Arbeitnehmer im unteren Einkommensbereich fast 50 % Abgaben auf Lohnsteigerungen. Der BVL fordert einen Abbau sowohl des starken Anstiegs des Steuertarifs im unteren Einkommensbereich als auch des Solidaritätszuschlags.

Geplante Steuerbelastung 2019 im Vergleich zu 2018

Einkommen
Steuern1 2018
Steuern 2019
Entlastung2
9.000 Euro
0 Euro
0 Euro
0 Euro
10.000 Euro
149 Euro
123 Euro
26 Euro
15.000 Euro
1.235 Euro
1.180 Euro
55 Euro
20.000 Euro
2.603 Euro
2.547 Euro
56 Euro
30.000 Euro
5.642 Euro
5.565 Euro
77 Euro
40.000 Euro
9.147 Euro
9.040 Euro
107 Euro
60.000 Euro
17.490 Euro
17.322 Euro
168 Euro

Abgaben auf Lohnsteigerungen 2018

Jahreslohn
Nettolohn3
Abgaben auf die letzten 100 Euro
19.000 Euro
13.908 Euro
48,22 Euro
38.000 Euro
24.258 Euro
48,05 Euro

________

1 Grundtabelle, Berechnung mit Solidaritätszuschlag, ohne Kinderfreibeträge.

2 Ab ca. 55.350 Euro Einkommen gleichbleibende Entlastung bis 260.532 Euro; ab 265.326 Euro Einkommen gleichbleibend 320 Euro Entlastung.

3 Berechnung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose, ohne Kirchensteuer.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e. V.)

Einkommen
Steuern1 2018
Steuern 2019
Entlastung2
9.000 Euro
0 Euro
0 Euro
0 Euro
10.000 Euro
149 Euro
123 Euro
26 Euro
15.000 Euro
1.235 Euro
1.180 Euro
55 Euro
20.000 Euro
2.603 Euro
2.547 Euro
56 Euro
30.000 Euro
5.642 Euro
5.565 Euro
77 Euro
40.000 Euro
9.147 Euro
9.040 Euro
107 Euro
60.000 Euro
17.490 Euro
17.322 Euro
168 Euro
Jahreslohn
Nettolohn3
Abgaben auf die letzten 100 Euro
19.000 Euro
13.908 Euro
48,22 Euro
38.000 Euro
24.258 Euro
48,05 Euro