Erhöhte Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung bleiben gültig
Erhöhte Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung bleiben gültig
Entgegen der ursprünglichen Regelung soll nach einem Qualifizierungschancengesetz die befristete Erhöhung der Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung auf längstens 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage über 2018 hinaus unbefristet gültig bleiben.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.
(Bundesrats-Drucksache 467/18 vom 20.09.2018)