Einigung über die Erhöhung der Pendlerpauschale
Einigung über die Erhöhung der Pendlerpauschale
Über das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht ist Einigung erzielt worden. Danach wird die Entfernungspauschale wie folgt erhöht:
Für die Jahre 2021 bis 2023 auf 0,35 Euro,
für die Jahre 2024 bis 2026 auf 0,38 Euro jeweils ab dem 21. Kilometer.
(Bundesrats-Drucksache 19/16060)