Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startetGemeinsame Antragsplattform und Umsetzung durch die Länder steht
Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet
Gemeinsame Antragsplattform und Umsetzung durch die Länder steht
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de startete am 08.07.2020. Ab dem 08.07.2020 können sich u. a. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite registrieren. Nach erfolgter Registrierung können in den nächsten Tagen die Anträge online gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.
Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Das Bundeskabinett hatte am 12.06.2020 die Eckpunkte der Überbrückungshilfe für die am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen beschlossen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stellt der Bund dafür rund 25 Mrd. Euro bereit. Das digitale Antragsverfahren wurde im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) fertiggestellt.
Die Überbrückungshilfen werden durch die Länder administriert. Grundlage des Programms sind Verwaltungsvereinbarungen, die das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern geschlossen haben. Mit der Verwaltungsvereinbarung und den dazugehörigen Vollzugshinweisen sind alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit ab dem 10.07. die Anträge auf Überbrückungshilfe über die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden können.
Weitere Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums)